
Steuerabzug für Bauleistungen
Worum geht es?
Mit dem “Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe” ist zum 1.1.2002 ein Steuerabzug für Bauleistungen eingeführt worden: Der gewerbliche und der öffentliche Auftraggeber muss 15 % seiner Zahlung für die Bauleistung direkt an das Finanzamt des Bauleistenden abführen. Der Bauleistende verrechnet den Steuerabzug mit seiner Steuerschuld.
Der Steuerabzug ist dann nicht vorzunehmen, wenn der Bauleistende seinem Auftraggeber eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.